Martin Niklas ist Inhaber der Anwaltskanzlei Niklas mit Standorten in Essen und Berlin. Als einer der führenden Experten im Franchiserecht in Deutschland berät er sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer und ist Assoziierter Experte im Deutschen Franchiseverband (DFV) sowie Mitglied des DFV-Rechtsausschusses und des DFV-Ethikausschusses. Niklas publiziert regelmäßig in einschlägigen Fachmedien und hat gemeinsam mit dem Unternehmensberater Hermann Riedl das mittlerweile in 3. Auflage erscheinende Standardwerk „Der Franchisevertrag“ veröffentlicht. Er ist Lehrbeauftragter für Franchiserecht an der Staatlichen Studienakademie Plauen im Rahmen des Studiengangs Food Franchise Management. Ein besonderes Steckenpferd von Rechtsanwalt Niklas ist das Social Franchising.