Dr. Hermann Lindhorst ist Rechtsanwalt und Partner der Hamburger Sozietät SCHLARMANNvonGEYSO und berät namhafte Franchise-Unternehmen, überwiegend auf Franchisegeberseite, zu allen wirtschafts- und IT-rechtlichen Fragestellungen. Als Fachanwalt für IT-, Urheber- sowie Medienrecht und Lehrbeauftragter an den Universitäten Kiel und Lüneburg verfügt er über die praktische und didaktische Erfahrung, um auch eher „trockene“ Inhalte lebendig und anschaulich zu vermitteln.
Dr. Lindhorst ist Urheber zahlreicher Aufsätze und Vorträge, u.a. zum Vertrieb von Software, zu Compliance-Themen sowie zu Vorgaben von Franchisegebern zur Gestaltung von eCommerce-Plattformen. Er ist assoziierter Experte beim Deutschen Franchise-Verband (DFV). Für das DFI referiert er zum Franchiserecht in der „Schule des Franchising“ und vertritt die rechtlichen Themen der Digitalisierung im Zertifikatslehrgang zum Digitalisierungsmanager (IHK).
Sein Studium und Referendariat absolvierte er in Kiel und Berlin mit Stationen in München, Rom und London. 2003 promovierte er in München und Kiel. Neben franchise- und medienrechtlichen Themen berät er im Sportrecht und ist Schiedsrichter beim Deutschen Sportschiedsgericht, insbesondere bei Dopingverfahren.